Gitarrenschule Rublack - Uwe's Musikschule

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Probezeit, Rücktrittsrecht
Die ersten 3 Wochen gelten als Probezeit mit Rücktrittsrecht. Dafür ist der Betrag der ersten Monatsgebühr des entsprechenden Tarifs im Voraus zu entrichten.
Das Rücktrittsrecht muss bis spätestens 3 Wochen nach Vertragsbeginn schriftlich geltend gemacht werden.

2. Unterrichtsgebühr, Geschwisterermäßigung
Die Unterrichtsgebühr wird als Jahresgebühr berechnet und in 12 gleichen Teilen immer am ersten Werktag des Monats per Lastschrift eingezogen. Für Nichtabbucher wird ein Zuschlag in Höhe von 3,- € je Monat erhoben.
Sind mehrere Kinder aus einer Familie an der Gitarrenschule RUBLACK, wird eine Geschwisterermäßigung von 10% auf die zweithöchste, 20% auf die dritthöchste und 30% ab der vierthöchsten Gebühr gewährt.

3. Kündigung*
Eine Kündigung kann erstmals nach Ablauf eines Jahres und danach nur zum 31. März oder 30. September jeweils mit einer Frist von 8 Wochen schriftlich erfolgen.
Wechselt der Schüler das Fach und/oder ändert sich die Höhe der Unterrichtsgebühr, hat das keinen Einfluss auf Laufzeit und Kündigungstermin des Vertrages.
* Verträge, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, haben andere Kündigungsregelungen.

4. Gruppenunterricht, Gebührenerhöhung
Beim Gruppenunterricht ist es möglich, dass sich während der Vertragslaufzeit die Schülerzahl ändert oder auf Einzelunterricht gewechselt werden muss. Ist dies erforderlich, wird die Unterrichtsgebühr und/oder die Zeit je Unterrichtseinheit automatisch angepasst.
Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühr im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung ist zulässig, hat aber nach billigem Ermessen zu erfolgen. Sie muss mindestens 8 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

5. Feiertage, Ferien, Krankheit
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen am Sitz der Gitarrenschule. Vom Schüler abgesagte Stunden müssen nicht nachgegeben werden. Die Gebühr kann nicht gekürzt werden. Bei Erkrankung des Schülers über vier Wochen oder länger (Nachweis) entfällt die anteilige Gebühr. Vom Lehrer abgesagte Stunden müssen nachgegeben werden.


Änderungen vorbehalten
Gültig ab September 2017