fitnesskurse rublack - Teresa's Gym

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung des Gymnastikstudios berechtigt. Die Beiträge umfassen die Teilnahme an Fitnesskursen auf gemischter Miet- & Dienstleistungsbasis. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Gymnastikstudios durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am ersten Werktag des jeweiligen Monats, fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 Monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden.
Beiträge, Einkäufe im Gymnastikstudio, Mahnspesen und Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Nach Ende der Erstlaufzeit ist eine Erhöhung der Beiträge im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung zulässig, hat aber nach billigem Ermessen zu erfolgen. Bei Erhöhung der gesetzlichen MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 3,– Euro, wenn die Abbuchungsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird. Für jede Mahnung des Studios wird eine pauschale Mahngebühr von 5,– Euro fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 7,50 Euro erhoben. Weitergehende Schadensansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei Ablauf der Erstlaufzeit wird das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraumes fällig.

Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt Folgendes: Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraumes fällig.
Werden die Kursräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht erhalten. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitgliedes.

Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Gymnastikstudios zu halten. Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder den Verlust von Gegenständen ist betragsmäßig auf die Höhe der vom Gymnastikstudio abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. In die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden.

Erfüllungsort sind die Räume des Gymnastikstudios. Gerichtsstand ist Aalen. Ein Wohnortwechsel des Mitgliedes muss dem Studio angegeben werden. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Abbuchungsverfahren) sofort angezeigt werden.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.

Hausordnung:
  • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden.
  • Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder barfuß trainiert werden.
  • Die Duschen sind nur mit Badeschuhen zu betreten.
  • Das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten.
  • Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.



Änderungen vorbehalten
Gültig ab November 2017